BEGLEITWERK
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§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

In Verbindung mit § 30 SGB VIII erhalten junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres dieselbe methodische Begleitung wie im Erziehungsbeistand — mit eigener Antragstellung und eigener Hilfeplanung. Genau die Altersgruppe, die im Training am stärksten vertreten und über klassische Beratungsangebote am schwersten erreichbar ist.

  • Regelmäßig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Eigenständige Hilfeplanung, kein Automatismus aus § 30
  • Besonders für Care Leaver und Übergänge in Ausbildung oder Arbeit
  • Gleiche Fachkraft, gleiche Methode wie im Erziehungsbeistand

Kontakt

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Ob Jugendamt oder Familie — melden Sie sich. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.