Alle Leistungen
§ 29 SGB VIIIIn Vorbereitung
Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit ist der rechtlich passende Rahmen für unser eigentliches Alleinstellungsmerkmal: strukturiertes Training mit individueller Zielarbeit für jedes Kind. Bevor wir diese Leistung anbieten, klären wir mit der Hamburger Fachbehörde zwei Fragen — ob sie für einen Träger wie uns entgeltfinanziert vereinbarungsfähig ist, und ab wann ein festes Gruppenangebot als Einrichtung statt als ambulante Hilfe gilt. Bis dahin sprechen Sie uns gern direkt an.
- Aufnahme- und Ausschlusskriterien, keine offene Gruppe
- Individuelle Zielarbeit je Teilnehmer:in, Bezug zum Hilfeplan
- Kampfkunst als strukturierender Rahmen, nicht als Selbstzweck
- Start nach Klärung der Rahmenbedingungen — Anfragen jederzeit willkommen
Kontakt
Der erste Schritt ist ein Gespräch.
Ob Jugendamt oder Familie — melden Sie sich. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.