BEGLEITWERK
Alle Leistungen

§ 29 SGB VIIIIn Vorbereitung

Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit ist der rechtlich passende Rahmen für unser eigentliches Alleinstellungsmerkmal: strukturiertes Training mit individueller Zielarbeit für jedes Kind. Bevor wir diese Leistung anbieten, klären wir mit der Hamburger Fachbehörde zwei Fragen — ob sie für einen Träger wie uns entgeltfinanziert vereinbarungsfähig ist, und ab wann ein festes Gruppenangebot als Einrichtung statt als ambulante Hilfe gilt. Bis dahin sprechen Sie uns gern direkt an.

  • Aufnahme- und Ausschlusskriterien, keine offene Gruppe
  • Individuelle Zielarbeit je Teilnehmer:in, Bezug zum Hilfeplan
  • Kampfkunst als strukturierender Rahmen, nicht als Selbstzweck
  • Start nach Klärung der Rahmenbedingungen — Anfragen jederzeit willkommen

Kontakt

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Ob Jugendamt oder Familie — melden Sie sich. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.